Überkorn: Unterschied zwischen den Versionen

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[[Datei:Ueberkorn_Unterkorn.jpg|mini|gerahmt|Darstellung von Korngruppen mit und ohne Überkorn und Unterkorn]]Nach DIN EN 12620 der geringe Anteil einer [[Korngruppe]], der beim [[Siebversuch]] auf dem entsprechenden oberen [[Prüfsiebsatz|Prüfsieb]] liegenbleibt.
[[Datei:Ueberkorn_Unterkorn.jpg|mini|gerahmt|Darstellung von Korngruppen mit und ohne Überkorn und Unterkorn]]
Nach DIN EN 12620 der Anteil einer [[Korngruppe]], der beim [[Siebversuch]] auf dem entsprechenden oberen [[Prüfsiebsatz|Prüfsieb]] liegenbleibt.<br>
Bei [[Feine Gesteinskörnung|feinen Gesteinskörnungen]] muss für den Überkornanteil (> D) ein Grenzwert von 15 % eingehalten werden. Dabei müssen die Überkornanteile zu mindestens 95 % durch das Prüfsieb mit dem 1,4-fachen und zu 100 % durch das [[Prüfsiebsatz|Prüfsieb]] mit dem zweifachen Durchmesser des Nenngrößtkorns der jeweiligen [[Korngruppe]] hindurchgehen. DIN EN 12620 enthält für [[grobe Gesteinskörnung]] differenziertere Grenzwerte für den Überkornanteil.


== Literatur ==
== Literatur ==

Version vom 21. März 2019, 12:31 Uhr

Darstellung von Korngruppen mit und ohne Überkorn und Unterkorn

Nach DIN EN 12620 der Anteil einer Korngruppe, der beim Siebversuch auf dem entsprechenden oberen Prüfsieb liegenbleibt.
Bei feinen Gesteinskörnungen muss für den Überkornanteil (> D) ein Grenzwert von 15 % eingehalten werden. Dabei müssen die Überkornanteile zu mindestens 95 % durch das Prüfsieb mit dem 1,4-fachen und zu 100 % durch das Prüfsieb mit dem zweifachen Durchmesser des Nenngrößtkorns der jeweiligen Korngruppe hindurchgehen. DIN EN 12620 enthält für grobe Gesteinskörnung differenziertere Grenzwerte für den Überkornanteil.

Literatur

Siehe auch