Zementprüfungen: Unterschied zwischen den Versionen
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*[ | *[https://fwbau.verlagbt.de/eintrag/fachbuch-515-2012.html Breit, W.; Wöhnl, U.; Zimmer, U.: Handbuch der Betonprüfung. Verlag Bau+Technik, Düsseldorf 2012] | ||
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Version vom 3. Januar 2019, 14:15 Uhr
Zementprüfungen stellen im Rahmen der werkseigenen Produktionskontrolle und Fremdüberwachung der Zementwerke sicher, dass die in DIN 197-1 geforderten Zusammensetzungen und Eigenschaften der Zemente eingehalten werden.
In der DIN EN 196 werden u. a. Prüfverfahren für folgende Eigenschaften bzw. Anforderungen beschrieben:
- Zusammensetzung,
- Mahlfeinheit
- Erstarrungszeiten
- Raumbeständigkeit
- Schüttdichte
- Reindichte
- Druckfestigkeit von Zementmörtelprismen
- Biegezugfestigkeit von Zementmörtelprismen
Zementprüfungen durch den Zementverarbeiter sind nicht erforderlich. Zur Wahrung etwaiger Gewährleistungsansprüche sind Rückstellproben zu nehmen, beweiskräftig zu verschließen und in luftdicht verschlossenen Behältern aufzubewahren.