Wasserundurchlässigkeit: Unterschied zwischen den Versionen
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Wasserundurchlässigkeit wird dort benötigt, wo Betonbauteile längere Zeit einseitig dem Wasser ausgesetzt sind (z. B. Wasserbehälter, Schleusen, Schwimmbecken oder Rohrleitungen). <br /> | Wasserundurchlässigkeit wird dort benötigt, wo Betonbauteile längere Zeit einseitig dem Wasser ausgesetzt sind (z. B. Wasserbehälter, Schleusen, Schwimmbecken oder Rohrleitungen). <br /> | ||
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Im Sinne der DAfStb-Richtlinie „Wasserundurchlässige Bauwerke aus Beton (WU-Richtlinie)“ ist die Wasserundurchlässigkeit | Im Sinne der DAfStb-Richtlinie „Wasserundurchlässige Bauwerke aus Beton (WU-Richtlinie)“ ist die Wasserundurchlässigkeit | ||
eines Bauteils erreicht, wenn die Anforderungen an die Begrenzung/Verhinderung des [[Wasserundurchlässiger Beton|Wasserdurchtritts durch den Beton]], durch [[Wasserundurchlässige Fugen|Fugen]], [[Arbeitsfugen]] und Sollrissquerschnitte, durch Einbauteile (Durchdringungen) und [[Risse]] erfüllt werden. Hier wird eine ganzheitliche Betrachtung des Bauwerks angestrebt und im Weiteren auf die Planungsverantwortung für die einzelnen Bereiche hingewiesen. Die Verwendung von [[Wasserundurchlässiger Beton|Wasserundurchlässigem Beton]] ist dabei nur eine der Voraussetzungen. | eines Bauteils erreicht, wenn die Anforderungen an die Begrenzung/Verhinderung des [[Wasserundurchlässiger Beton|Wasserdurchtritts durch den Beton]], durch [[Wasserundurchlässige Fugen|Fugen]], [[Arbeitsfugen]] und Sollrissquerschnitte, durch Einbauteile (Durchdringungen) und [[Risse]] erfüllt werden. Hier wird eine ganzheitliche Betrachtung des Bauwerks angestrebt und im Weiteren auf die Planungsverantwortung für die einzelnen Bereiche hingewiesen. Die Verwendung von [[Wasserundurchlässiger Beton|Wasserundurchlässigem Beton]] ist dabei nur eine der Voraussetzungen. |
Version vom 7. April 2016, 16:06 Uhr
Wasserundurchlässigkeit wird dort benötigt, wo Betonbauteile längere Zeit einseitig dem Wasser ausgesetzt sind (z. B. Wasserbehälter, Schleusen, Schwimmbecken oder Rohrleitungen).
Es besteht eine enger Zusammenhang zwischen Kapillarporosität, Wasserzementwert, Hydratationsgrad und der Permeabilität des Betons. Es zeigt sich, dass bei einer Kapillarporosität über 20 % die Permeabilität des Betons drastisch ansteigt.
Im Sinne der DAfStb-Richtlinie „Wasserundurchlässige Bauwerke aus Beton (WU-Richtlinie)“ ist die Wasserundurchlässigkeit
eines Bauteils erreicht, wenn die Anforderungen an die Begrenzung/Verhinderung des Wasserdurchtritts durch den Beton, durch Fugen, Arbeitsfugen und Sollrissquerschnitte, durch Einbauteile (Durchdringungen) und Risse erfüllt werden. Hier wird eine ganzheitliche Betrachtung des Bauwerks angestrebt und im Weiteren auf die Planungsverantwortung für die einzelnen Bereiche hingewiesen. Die Verwendung von Wasserundurchlässigem Beton ist dabei nur eine der Voraussetzungen.