Zementanspruch: Unterschied zwischen den Versionen

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Betone mit bestimmten Anforderungen an die Druckfestigkeit erfordern einen [[Zementgehalt|Zement-]] und Wassergehalt in einem bestimmten Verhältnis zueinander ([[Wasserzementwert]]). Ändert sich z. B. die Kornzusammensetzung des [[Korngemisch]]s oder die [[Konsistenz]] der Betonmischung, so ändert sich dadurch der Wasser- oder [[Leimanspruch]], d.h. bei gleichbleibendem [[Wasserzementwert]] auch der Zementanspruch.
Betone mit bestimmten Anforderungen an die Druckfestigkeit erfordern einen [[Zementgehalt|Zement-]] und Wassergehalt in einem bestimmten Verhältnis zueinander ([[Wasserzementwert]]). Ändert sich z. B. die [[Sieblinie]] der Gesteinskörnung oder die erforderliche [[Konsistenz]] der Betonmischung, so ändert sich dadurch der [[Leimanspruch]], d.h. bei gleichbleibendem [[Wasserzementwert]] auch der Zementanspruch.

Version vom 2. April 2016, 18:01 Uhr

Betone mit bestimmten Anforderungen an die Druckfestigkeit erfordern einen Zement- und Wassergehalt in einem bestimmten Verhältnis zueinander (Wasserzementwert). Ändert sich z. B. die Sieblinie der Gesteinskörnung oder die erforderliche Konsistenz der Betonmischung, so ändert sich dadurch der Leimanspruch, d.h. bei gleichbleibendem Wasserzementwert auch der Zementanspruch.