Prüfalter: Unterschied zwischen den Versionen

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Alter des [[Probekörper]]s im Augenblick der Prüfung.<br />
Alter des [[Probekörper]]s im Augenblick der Prüfung.<br />
Für die Einstufung von Beton in [[Druckfestigkeitsklassen]] wird die an definierten Probekörpern im Alter von 28 Tagen ermittelte Druckfestigkeit als charakteristische Kenngröße zugrunde gelegt. Nur unter ganz bestimmten Randbedingungen
Für die Einstufung von Beton in [[Druckfestigkeitsklassen]] wird die an definierten Probekörpern im Alter von 28 Tagen ermittelte Druckfestigkeit als charakteristische Kenngröße zugrunde gelegt. In diesem Alter weisen zementgebundene Mörtel und Betone bereits einen hohen [[Hydratationsgrad]] auf und der Prüftag fällt auf den gleichen Wochentag wie der Herstelltag. Aber auch nach dem 28. Tag besitzt der Beton noch ein Erhärtungspotenzial, wodurch er [[Nacherhärten|nacherhärtet]], sofern er nicht vollständig austrocknet. <br />
darf das Prüfalter auf einen späteren Zeitpunkt, z.B. 56 oder 91 Tage, verschoben werden.
Nur unter ganz bestimmten Randbedingungen darf das Prüfalter auf einen späteren Zeitpunkt, z.B. 56 oder 91 Tage, verschoben werden. Dies sind technisch eindeutig begründbare Fälle beschränkt, bei denen sich sonst erhebliche technische Nachteile ergeben würden (Beispiel: massige Bauteile / [[Hydratationswärme|Hydratationswärmeentwicklung]]).


==Literatur==
==Literatur==

Version vom 4. Januar 2016, 13:00 Uhr

Alter des Probekörpers im Augenblick der Prüfung.
Für die Einstufung von Beton in Druckfestigkeitsklassen wird die an definierten Probekörpern im Alter von 28 Tagen ermittelte Druckfestigkeit als charakteristische Kenngröße zugrunde gelegt. In diesem Alter weisen zementgebundene Mörtel und Betone bereits einen hohen Hydratationsgrad auf und der Prüftag fällt auf den gleichen Wochentag wie der Herstelltag. Aber auch nach dem 28. Tag besitzt der Beton noch ein Erhärtungspotenzial, wodurch er nacherhärtet, sofern er nicht vollständig austrocknet.
Nur unter ganz bestimmten Randbedingungen darf das Prüfalter auf einen späteren Zeitpunkt, z.B. 56 oder 91 Tage, verschoben werden. Dies sind technisch eindeutig begründbare Fälle beschränkt, bei denen sich sonst erhebliche technische Nachteile ergeben würden (Beispiel: massige Bauteile / Hydratationswärmeentwicklung).

Literatur