Übergreifungsstoß: Unterschied zwischen den Versionen

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Stöße von [[Bewehrung|Bewehrungsstäben]] können hergestellt werden durch Übergreifen von Stäben, wobei die Übergreifungslänge nach DIN EN 1992-1-1 einzuhalten ist. Der Anteil der gestoßenen Stäbe in einem Bauteilquerschnitt darf bei [[Rippenstahl]] 100 %, bei glatten oder profilierten Stählen höchstens 33 % des Querschnitts der jeweiligen Bewehrungslage betragen.
Stöße von [[Bewehrung|Bewehrungsstäben]] können hergestellt werden durch Übergreifen von Stäben, wobei die Übergreifungslänge nach DIN EN 1992-1-1 Abs. 8.7.3 einzuhalten ist, der Stoß von Stäben sind in der Regel versetzt anzuordnen ist und der Stoß in der Regel nicht in hoch beanspruchten Bereichen liegen (z. B. plastische Gelenke) darf.<br />
Der Anteil der gestoßenen Zugstäbe in einer Bewehrungslage darf 100 % betragen, wenn die Anforderungen in DIN EN 1992-1-1 Abs. 8.7.2 eingehalten werden.<br />
Alle Druckstäbe sowie die Querbewehrung dürfen in einem Querschnitt gestoßen sein.


== Siehe auch ==
== Siehe auch ==
*[[Bewehrungsstoß]]
*[[Bewehrungsstoß]]
*[[Verankerungslänge]]


[[Category:Bewehrung]]
[[Category:Bewehrung]]

Version vom 27. Juli 2015, 16:07 Uhr

Stöße von Bewehrungsstäben können hergestellt werden durch Übergreifen von Stäben, wobei die Übergreifungslänge nach DIN EN 1992-1-1 Abs. 8.7.3 einzuhalten ist, der Stoß von Stäben sind in der Regel versetzt anzuordnen ist und der Stoß in der Regel nicht in hoch beanspruchten Bereichen liegen (z. B. plastische Gelenke) darf.
Der Anteil der gestoßenen Zugstäbe in einer Bewehrungslage darf 100 % betragen, wenn die Anforderungen in DIN EN 1992-1-1 Abs. 8.7.2 eingehalten werden.
Alle Druckstäbe sowie die Querbewehrung dürfen in einem Querschnitt gestoßen sein.

Siehe auch