Fahrzeugverzeichnis: Unterschied zwischen den Versionen
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Aktuelle Version vom 9. April 2015, 12:10 Uhr
Ein Transportbetonwerk muss für die Transportbetonfahrzeuge ein Fahrzeugverzeichnis führen. Darin sind Art, Fassungsvermögen und polizeiliches Kennzeichen der Transportbetonfahrzeuge nummeriert aufzuführen. Das Verzeichnis muss dem Bauleiter eines Bauunternehmens zugänglich gemacht werden.