Schlitzwand: Unterschied zwischen den Versionen
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Schlitzwände können als permanenter Baugrubenumschließungen konstruktiv in die Konstruktion des entstehenden Bauwerks einbezogen werden. Es handelt sich dabei um [[Ortbeton|Ortbetonwände]], die entsprechend der Wandhöhe und der auf die Wände einwirkenden Beanspruchungen bemessen werden. Üblicherweise liegen die Wanddicken zwischen 0,40 m und 1,20 m. Das Verfahren wird häufig im [[Tunnelbau]] in Deckelbauweise eingesetzt.<br /> | Schlitzwände können als permanenter Baugrubenumschließungen konstruktiv in die Konstruktion des entstehenden Bauwerks einbezogen werden. Es handelt sich dabei um [[Ortbeton|Ortbetonwände]], die entsprechend der Wandhöhe und der auf die Wände einwirkenden Beanspruchungen bemessen werden. Üblicherweise liegen die Wanddicken zwischen 0,40 m und 1,20 m. Das Verfahren wird häufig im [[Tunnelbau]] in Deckelbauweise eingesetzt.<br /> |
Version vom 27. Juli 2015, 10:47 Uhr
Verfahren zur Umschließung von Baugruben
Schlitzwände können als permanenter Baugrubenumschließungen konstruktiv in die Konstruktion des entstehenden Bauwerks einbezogen werden. Es handelt sich dabei um Ortbetonwände, die entsprechend der Wandhöhe und der auf die Wände einwirkenden Beanspruchungen bemessen werden. Üblicherweise liegen die Wanddicken zwischen 0,40 m und 1,20 m. Das Verfahren wird häufig im Tunnelbau in Deckelbauweise eingesetzt.
Für die Herstellung der Schlitzwände werden abschnittsweise oder kontinuierlich Schlitze im Baugrund hergestellt, die mit einer thixotropen Stützflüssigkeit – meist Bentonit – temporär gestützt werden. Im oberen Bereich dient eine Leitwand aus Spundbohlen oder Beton auf beiden Seiten des Schlitzes der Führung des Baggergreifers. Nach dem Aushub wird die vorgefertigte Bewehrung in den Schlitz eingeführt und der Beton eingebaut. Dabei wird die Stützflüssigkeit verdrängt, abgepumpt und gesammelt.
Bei Bedarf werden auch Schlitzwände einfach oder mehrfach mit Verpressankern horizontal gehalten.