Sichtbeton: Unterschied zwischen den Versionen
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* nach DIN V 18500. | * für Betonwerkstein nach DIN V 18500. | ||
Zu den erfüllbaren Forderungen | Zu den erfüllbaren Forderungen zählt jede Eigenschaft von Sichtbeton, die messbar und in den Normen beschrieben ist. Voraussetzungen dafür sind z. B.: gleichbleibende [[Betonzusammensetzung]], geschlossenes Gefüge, sachgemäße [[Fugen|Fugen-]] und Kantenausbildung, dichte, rüttelfeste und saubere [[Schalung]], sachgemäße [[Nachbehandlung]]. Nur bedingt erfüllbar (wegen Einflüssen z. B. aus Witterung, Umwelt oder schwankenden Materialeigenschaften) und mit größerer [[Toleranz]] zu beurteilen sind vor allem: Ansichtsflächen frei von schwächeren Flecken und Verunreinigungen, Vermeidung von [[Ausblühungen]].<br /> | ||
Das DBV/VDZ-Merkblatt Sichtbeton präzisiert die Anforderungen an Sichtbeton durch die Definition von vier Sichtbetonklassen, die zwei Grundkategorien zugeordnet werden können: | |||
* Sichtbeton mit geringen Anforderungen: [[Sichtbetonklassen|Sichtbetonklasse]] SB1 | |||
* Sichtbeton mit normalen oder besonderen Anforderungen: [[Sichtbetonklassen]] SB2, SB3 und SB4 | |||
Die Beurteilungskriterien, Planungs- und Ausführungsbedingungen werden im Merkblatt entsprechend dieser Zuordnung definiert. Die Ausführungen sind für ein Projekt maßgeblich, für das die Anwendung des DBV/VDZ-Merkblatts Sichtbeton vertraglich vereinbart wurde.<br /> | |||
Die Gestaltung sichtbaren Betonflächen kann auf verschiedene Arten erfolgen: | Die Gestaltung sichtbaren Betonflächen kann auf verschiedene Arten erfolgen: |
Version vom 17. Juli 2015, 07:50 Uhr
Beton, dessen Ansichtsflächen gestalterische Funktionen erfüllen und ein vorausbestimmtes Aussehen haben sollen. Eine Ansichtsfläche gilt als gestaltet, wenn im voraus vereinbarte Forderungen an ihre Beschaffenheit erfüllt und die gewünschte optische Wirkung erreicht werden.
Die Beurteilung von Sichtbetonflächen erfolgt anhand
- der vertraglichen Vereinbarungen sowie
- nach dem Merkblatt "Sichtbeton" des Deutschen Beton- und Bautechnik-Vereins und des Vereins Deutscher Zementwerke sowie
- für Betonwerkstein nach DIN V 18500.
Zu den erfüllbaren Forderungen zählt jede Eigenschaft von Sichtbeton, die messbar und in den Normen beschrieben ist. Voraussetzungen dafür sind z. B.: gleichbleibende Betonzusammensetzung, geschlossenes Gefüge, sachgemäße Fugen- und Kantenausbildung, dichte, rüttelfeste und saubere Schalung, sachgemäße Nachbehandlung. Nur bedingt erfüllbar (wegen Einflüssen z. B. aus Witterung, Umwelt oder schwankenden Materialeigenschaften) und mit größerer Toleranz zu beurteilen sind vor allem: Ansichtsflächen frei von schwächeren Flecken und Verunreinigungen, Vermeidung von Ausblühungen.
Das DBV/VDZ-Merkblatt Sichtbeton präzisiert die Anforderungen an Sichtbeton durch die Definition von vier Sichtbetonklassen, die zwei Grundkategorien zugeordnet werden können:
- Sichtbeton mit geringen Anforderungen: Sichtbetonklasse SB1
- Sichtbeton mit normalen oder besonderen Anforderungen: Sichtbetonklassen SB2, SB3 und SB4
Die Beurteilungskriterien, Planungs- und Ausführungsbedingungen werden im Merkblatt entsprechend dieser Zuordnung definiert. Die Ausführungen sind für ein Projekt maßgeblich, für das die Anwendung des DBV/VDZ-Merkblatts Sichtbeton vertraglich vereinbart wurde.
Die Gestaltung sichtbaren Betonflächen kann auf verschiedene Arten erfolgen:
- Gestaltung durch die Schalung
- Brettschalung
- Glatte Schalung
- Matrizen / Matrizenschalungen
- Filtervliese
- OSB-Platten (Grobspanplatten, engl.: Oriented Strand Board)
- Oberflächenbearbeitung
- Waschbetonflächen (Auswaschen, Feinwaschen)
- Fotobeton
- Gesäuerte Oberflächen (Absäuern)
- Strahlen mit festen Strahlmitteln
- Flammstrahlen
- Steinmetzmäßige Bearbeitungen
- Spalten
- Sägen
- Farbliche Gestaltung
Siehe auch
Literatur
- Peck, Martin u.a.: Technik des Sichtbetons. Verlag Bau+Technik, Düsseldorf 2007
- Zement-Merkblatt H8: Sichtbeton – Techniken der Flächengestaltung