Wasserundurchlässiger Beton: Unterschied zwischen den Versionen
Zur Navigation springen
Zur Suche springen
Keine Bearbeitungszusammenfassung |
Keine Bearbeitungszusammenfassung |
||
Zeile 1: | Zeile 1: | ||
[[ | [[Wasserundurchlässigkeit]] wird dort benötigt, wo Betonbauteile längere Zeit einseitig dem Wasser ausgesetzt sind (z. B. Wasserbehälter, Schleusen, Schwimmbecken oder Rohrleitungen). Die zulässige [[Wassereindringtiefe]] muss vertraglich vereinbart werden. Die Prüfung der [[Wassereindringtiefe]] erfolgt nach DIN EN 12390-8 an drei Probekörpern. DIN 1045-2 legt Grenzwerte für die Zusammensetzung eines wasserundurchlässigen Beton fest. | ||
== Literatur == | == Literatur == | ||
*[http://www.beton.org/fileadmin/beton-org/media/Dokumente/PDF/Service/Zementmerkbl%C3%A4tter/H10.pdf Zement-Merkblatt H10: Wasserundurchlässige Betonbauwerke] | *[http://www.beton.org/fileadmin/beton-org/media/Dokumente/PDF/Service/Zementmerkbl%C3%A4tter/H10.pdf Zement-Merkblatt H10: Wasserundurchlässige Betonbauwerke] |
Version vom 10. April 2015, 11:30 Uhr
Wasserundurchlässigkeit wird dort benötigt, wo Betonbauteile längere Zeit einseitig dem Wasser ausgesetzt sind (z. B. Wasserbehälter, Schleusen, Schwimmbecken oder Rohrleitungen). Die zulässige Wassereindringtiefe muss vertraglich vereinbart werden. Die Prüfung der Wassereindringtiefe erfolgt nach DIN EN 12390-8 an drei Probekörpern. DIN 1045-2 legt Grenzwerte für die Zusammensetzung eines wasserundurchlässigen Beton fest.