Zementanspruch: Unterschied zwischen den Versionen

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Betone mit bestimmten Anforderungen an die Druckfestigkeit erfordern einen [[Zementgehalt|Zement-]] und Wassergehalt in einem bestimmten Verhältnis zueinander ([[Wasserzementwert]]). Ändert sich z. B. die Kornzusammensetzung des [[Korngemisch]]s oder die [[Konsistenz]] der Betonmischung, so ändert sich dadurch der Wasser- oder [[Zementleimanspruch]], d.h. bei gleichbleibendem [[Wasserzementwert]] auch der Zementanspruch.
Betone mit bestimmten Anforderungen an die Druckfestigkeit erfordern einen [[Zementgehalt|Zement-]] und Wassergehalt in einem bestimmten Verhältnis zueinander ([[Wasserzementwert]]). Ändert sich z. B. die Kornzusammensetzung des [[Korngemisch]]s oder die [[Konsistenz]] der Betonmischung, so ändert sich dadurch der Wasser- oder [[Leimanspruch]], d.h. bei gleichbleibendem [[Wasserzementwert]] auch der Zementanspruch.

Version vom 11. Februar 2016, 12:49 Uhr

Betone mit bestimmten Anforderungen an die Druckfestigkeit erfordern einen Zement- und Wassergehalt in einem bestimmten Verhältnis zueinander (Wasserzementwert). Ändert sich z. B. die Kornzusammensetzung des Korngemischs oder die Konsistenz der Betonmischung, so ändert sich dadurch der Wasser- oder Leimanspruch, d.h. bei gleichbleibendem Wasserzementwert auch der Zementanspruch.