Raumbeständigkeit: Unterschied zwischen den Versionen
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Nach DIN EN 197-1 dürfen nur [[Zement]]e ausgeliefert werden, die raumbeständig sind; alle Zemente werden hierauf im Rahmen der [[Werkseigene Produktionskontrolle|werkseigenen Produktionskontrolle]] und [[Fremdüberwachung]] laufend überprüft. Die Raumbeständigkeit wird nach DIN EN 196-1 mit dem Ring von le Chatelier bestimmt. | Nach DIN EN 197-1 dürfen nur [[Zement]]e ausgeliefert werden, die raumbeständig sind; alle Zemente werden hierauf im Rahmen der [[Werkseigene Produktionskontrolle|werkseigenen Produktionskontrolle]] und [[Fremdüberwachung]] laufend überprüft. Die Raumbeständigkeit wird nach DIN EN 196-1 mit dem [[Le-Chatelier-Anstett-Probe|Ring von le Chatelier]] bestimmt. | ||
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Version vom 9. April 2015, 13:09 Uhr
von Zement
Nach DIN EN 197-1 dürfen nur Zemente ausgeliefert werden, die raumbeständig sind; alle Zemente werden hierauf im Rahmen der werkseigenen Produktionskontrolle und Fremdüberwachung laufend überprüft. Die Raumbeständigkeit wird nach DIN EN 196-1 mit dem Ring von le Chatelier bestimmt.