Werkseigene Produktionskontrolle: Unterschied zwischen den Versionen

Aus beton.wiki
Zur Navigation springen Zur Suche springen
Keine Bearbeitungszusammenfassung
Keine Bearbeitungszusammenfassung
Zeile 2: Zeile 2:
== Siehe auch ==
== Siehe auch ==
*[[Übereinstimmungsbestätigung]]
*[[Übereinstimmungsbestätigung]]
[[Category:Baustoffprüfung]]

Version vom 24. Juli 2015, 13:54 Uhr

Von allen Herstellern von Frischbeton muss eine werkseigene Produktionskontrolle (vorm. Eigenüberwachung) durchgeführt werden, die alle Maßnahmen umfassen muss, die für die Erzielung der Übereinstimmung (Konformität) des Betons mit den festgelegten Anforderungen erforderlich sind. Hierzu zählen u.a. Baustoffauswahl, Betonentwurf, Überwachung und Prüfung der Ausgangsstoffe, der Vorrichtungen für die Lagerung, der Wäge- und Messeinrichtungen, des Mischers und der Steuerungsgeräte – z.B. zum Messen der Oberflächenfeuchte der Gesteinskörnungen – sowie der Eigenschaften des Frisch- und Festbetons. Die mit der werkseigenen Produktionskontrolle befasste Stelle muss von einem in Betontechnik und Betonherstellung erfahrenen Fachmann (z.B. Betoningenieur) geleitet werden.

Siehe auch