Abmessen: Unterschied zwischen den Versionen
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* [[Zement]], [[Gesteinskörnung]] und pulverförmige [[Zusatzstoffe]] müssen nach Masse dosiert werden, es sei denn, dass mit anderen [[Abmessvorrichtung]]en die geforderte Dosiergenauigkeit erreicht und dokumentiert werden kann. | |||
* [[Zugabewasser]], [[Zusatzmittel]] und flüssige [[Zusatzstoffe]] dürfen nach Masse oder Volumen abgemessen werden. | |||
== Literatur == | |||
*[http://www.beton.org/fileadmin/beton-org/media/Dokumente/PDF/Service/Zementmerkbl%C3%A4tter/B6.pdf Zement-Merkblatt B6: Transportbeton – Festlegung, Bestellung, Lieferung, Abnahme] | |||
*[http://www.beton.org/fileadmin/beton-org/media/Dokumente/PDF/Service/Zementmerkbl%C3%A4tter/B7.pdf Zement-Merkblatt B7: Bereiten und Verarbeiten von Beton] |
Version vom 25. Juni 2015, 12:05 Uhr
Die Ausgangsstoffe werden entsprechend der Mischanweisung abgemessen. Die Betonnorm macht dazu folgende Angaben:
- Zement, Wasser, Gesteinskörnung, Zusatzstoffe und Betonzusatzmittel müssen mit einer Genauigkeit von 3 % der erforderlichen Menge abgemessen werden.
- Zement, Gesteinskörnung und pulverförmige Zusatzstoffe müssen nach Masse dosiert werden, es sei denn, dass mit anderen Abmessvorrichtungen die geforderte Dosiergenauigkeit erreicht und dokumentiert werden kann.
- Zugabewasser, Zusatzmittel und flüssige Zusatzstoffe dürfen nach Masse oder Volumen abgemessen werden.