Fassaden: Unterschied zwischen den Versionen
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Version vom 31. Januar 2015, 08:41 Uhr
Der Begriff kommt von lat. facies (= Gesicht, äußere Erscheinung) und beschreibt im Bauwesen das Äußere eines Gebäudes. In der Architektur ist damit insbesondere die Frontseite oder Hauptansichtsseite (Schauseite) gemeint, auf die sich die Gestaltung konzentriert und die i. d. R. auch die Haupteingangsseite ist. Eine Fassade kann die Gliederung des dahinterliegenden Baus widerspiegeln oder Verschleiern (Blendfassade). Gegliedert werden Fassaden durch Fenstergruppierung, Arkaden, Erker, Freitreppen, Säulen und dgl. Außerdem ergeben sich durch die Verwendung von verschiedenen Materialien entsprechende Gestaltungsmöglichkeiten.