Auslaugbarkeit: Unterschied zwischen den Versionen
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Version vom 5. Juli 2018, 12:56 Uhr
Eluation
Der Schutz des Grundwassers genießt einen hohen Stellenwert. Das Wasserhaushaltsgesetz verlangt „Beeinträchtigungen auch im Hinblick auf den Wasserhaushalt der direkt von den Gewässern abhängenden Landökosysteme und Feuchtgebiete zu vermeiden und unvermeidbare, nicht nur geringfügige Beeinträchtigungen so weit wie möglich auszugleichen“. Dabei stehen auch Baustoffe, die unmittelbaren Kontakt mit dem Grundwasser haben, unter Beobachtung. Bei Bohrpfählen und Schlitzwänden ist unter (in wassergesättigten Boden) und unmittelbar über der Grundwasseroberfläche (in teilgesättigten Boden) eine Auslaugung möglich. Untersuchungen zeigen, dass auch aus Frischbeton nur unbedenklich geringfügige Mengen umweltrelevanter Stoffe eluiert werden.