Zement: Unterschied zwischen den Versionen

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1. Feingemahlenes [[Hydraulische Bindemittel|hydraulisches Bindemittel]] nach DIN EN 197-1 für [[Mörtel]] und [[Beton]], das je nach [[Zementarten|Zementart]] aus mehreren Hauptbestandteilen bestehen kann. Ein Hauptbestandteil ist immer [[Zementklinker]].<br />
1. Feingemahlenes [[Hydraulische Bindemittel|hydraulisches Bindemittel]] für [[Mörtel]] und [[Beton]], das je nach [[Zementarten|Zementart]] aus mehreren Hauptbestandteilen bestehen kann. Ein Hauptbestandteil ist immer [[Zementklinker]]. Für Beton nach DIN EN 206-1/DIN 1045-2 gelten Zemente nach DIN EN 197-1, DIN EN 197-4, DIN 1164-10, DIN 1164-11, DIN 1164-12¹ und nach DIN EN 14216 als geeignet. Für Beton nach DIN 1045-2:2023-08 (derzeit noch nicht bauordnungsrechtlich verbindlich) gelten Zemente nach DIN EN 197-1, DIN EN 197-5, DIN 1164-10, DIN 1164-11, DIN 1164-12¹ und nach DIN EN 14216 als geeignet.<br />
Zement erhärtet mit Wasser angemacht durch [[Hydratation]] sowohl an der Luft als auch unter Wasser und bleibt auch unter Wasser fest; er muss [[Raumbeständigkeit|raumbeständig]] sein.<br>Durch die Höhe seiner [[Druckfestigkeit]] unterscheidet sich Zement von anderen hydraulischen Bindemitteln, z. B. von hydraulisch erhärtenden [[Kalk]]en und von [[Putz- und Mauerbinder]]n. Die [[Zementprüfungen|Prüfungen des Zements]] sind in DIN EN 196 beschrieben. DIN EN 197-1 unterteilt Zement in fünf [[Zementarten|Hauptzementarten]].
Zement erhärtet mit Wasser angemacht durch [[Hydratation]] sowohl an der Luft als auch unter Wasser und bleibt auch unter Wasser fest; er muss [[Raumbeständigkeit|raumbeständig]] sein.<br>Durch die Höhe seiner [[Druckfestigkeit]] unterscheidet sich Zement von anderen hydraulischen Bindemitteln, z. B. von hydraulisch erhärtenden [[Kalk]]en und von [[Putz- und Mauerbinder]]n. Die [[Zementprüfungen|Prüfungen des Zements]] sind in DIN EN 196 beschrieben. <br />
DIN EN 197-1 unterteilt Zement je nach Zusammensetzung in fünf [[Zementarten|Hauptzementarten]].


2. Der Begriff Zement wird umgangssprachlich gelegentlich noch als Bezeichnung für zementgebundene [[Mörtel]], [[Estrich]]e usw. benutzt. Dies war früher auch in der Fachwelt üblich, wie ältere Publikationen zeigen. Der Begriff [[Asbestzement]] ist ein Beispiel dafür. Heute steht Zement nur für das [[Bindemittel]]. Zur Vermeidung von Missverständnissen wird bei Beton- oder Mörtelprodukten ggf. der Begriff "zementgebunden" hinzugefügt.
2. Der Begriff Zement wird umgangssprachlich gelegentlich noch als Bezeichnung für zementgebundene [[Mörtel]], [[Estrich]]e usw. benutzt. Dies war früher auch in der Fachwelt üblich, wie ältere Publikationen zeigen. Der Begriff [[Asbestzement]] ist ein Beispiel dafür. Heute steht Zement nur für das [[Bindemittel]]. Zur Vermeidung von Missverständnissen wird bei Beton- oder Mörtelprodukten ggf. der Begriff "zementgebunden" hinzugefügt.<br>
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¹ DIN 1164-12 wurde zwar zurückgezogen, ist aber noch anwendbar.


== Siehe auch: ==
== Siehe auch: ==
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== Literatur ==
== Literatur ==
*[http://www.beton.org/fileadmin/beton-org/media/Dokumente/PDF/Service/Zementmerkbl%C3%A4tter/B1.pdf Zement-Merkblatt B1: Zemente und ihre Herstellung]
*[http://www.beton.org/fileadmin/beton-org/media/Dokumente/PDF/Service/Zementmerkbl%C3%A4tter/B1.pdf Zement-Merkblatt B1: Zemente und ihre Herstellung]
*Locher, Friedrich W.: Zement – Grundlagen der Herstellung und Verwendung. Verlag Bau+Technik GmbH, Düsseldorf 2000
*[http://shop.verlagbt.de/expertenwissen-baustoffe/zement.html Locher, Friedrich W.: Zement – Grundlagen der Herstellung und Verwendung. Verlag Bau+Technik GmbH, Düsseldorf 2000]


[[Category:Bindemittel]]
[[Category:Bindemittel]]

Aktuelle Version vom 4. Juni 2024, 15:34 Uhr

1. Feingemahlenes hydraulisches Bindemittel für Mörtel und Beton, das je nach Zementart aus mehreren Hauptbestandteilen bestehen kann. Ein Hauptbestandteil ist immer Zementklinker. Für Beton nach DIN EN 206-1/DIN 1045-2 gelten Zemente nach DIN EN 197-1, DIN EN 197-4, DIN 1164-10, DIN 1164-11, DIN 1164-12¹ und nach DIN EN 14216 als geeignet. Für Beton nach DIN 1045-2:2023-08 (derzeit noch nicht bauordnungsrechtlich verbindlich) gelten Zemente nach DIN EN 197-1, DIN EN 197-5, DIN 1164-10, DIN 1164-11, DIN 1164-12¹ und nach DIN EN 14216 als geeignet.
Zement erhärtet mit Wasser angemacht durch Hydratation sowohl an der Luft als auch unter Wasser und bleibt auch unter Wasser fest; er muss raumbeständig sein.
Durch die Höhe seiner Druckfestigkeit unterscheidet sich Zement von anderen hydraulischen Bindemitteln, z. B. von hydraulisch erhärtenden Kalken und von Putz- und Mauerbindern. Die Prüfungen des Zements sind in DIN EN 196 beschrieben.
DIN EN 197-1 unterteilt Zement je nach Zusammensetzung in fünf Hauptzementarten.

2. Der Begriff Zement wird umgangssprachlich gelegentlich noch als Bezeichnung für zementgebundene Mörtel, Estriche usw. benutzt. Dies war früher auch in der Fachwelt üblich, wie ältere Publikationen zeigen. Der Begriff Asbestzement ist ein Beispiel dafür. Heute steht Zement nur für das Bindemittel. Zur Vermeidung von Missverständnissen wird bei Beton- oder Mörtelprodukten ggf. der Begriff "zementgebunden" hinzugefügt.

¹ DIN 1164-12 wurde zwar zurückgezogen, ist aber noch anwendbar.

Siehe auch:

Literatur