Werkseigene Produktionskontrolle: Unterschied zwischen den Versionen

Aus beton.wiki
Zur Navigation springen Zur Suche springen
Keine Bearbeitungszusammenfassung
Keine Bearbeitungszusammenfassung
 
(2 dazwischenliegende Versionen desselben Benutzers werden nicht angezeigt)
Zeile 1: Zeile 1:
Von allen Herstellern von [[Frischbeton]] muss eine werkseigene Produktionskontrolle (vorm. Eigenüberwachung) durchgeführt werden, die alle Maßnahmen umfassen muss, die für die Erzielung der Übereinstimmung (Konformität) des Betons mit den festgelegten Anforderungen erforderlich sind. Hierzu zählen u.a. Baustoffauswahl, Betonentwurf, Überwachung und Prüfung der Ausgangsstoffe, der Vorrichtungen für die Lagerung, der Wäge- und Messeinrichtungen, des [[Mischer]]s und der Steuerungsgeräte – z.B. zum Messen der [[Oberflächenfeuchte]] der [[Gesteinskörnung]]en – sowie der Eigenschaften des Frisch- und Festbetons. Die mit der werkseigenen Produktionskontrolle befasste Stelle muss von einem in Betontechnik und Betonherstellung erfahrenen Fachmann (z.B. [[Betoningenieur]]) geleitet werden.  
Von allen Herstellern von [[Frischbeton]] muss im Rahmen des [[Übereinstimmungsnachweis|Übereinstimmungsnachweises]] eine werkseigene Produktionskontrolle (vorm. Eigenüberwachung) durchgeführt werden, die alle Maßnahmen umfassen muss, die für die Erzielung der Übereinstimmung (Konformität) des Betons mit den festgelegten Anforderungen erforderlich sind. Hierzu zählen u. a. Baustoffauswahl, Betonzusammensetzung, Überwachung und Prüfung der Ausgangsstoffe, der Vorrichtungen für die Lagerung, der Wäge- und Messeinrichtungen, des [[Mischer]]s und der Steuerungsgeräte – z.B. zum Messen der [[Oberflächenfeuchte]] der [[Gesteinskörnung]]en – sowie der Eigenschaften des Frisch- und Festbetons. Die mit der werkseigenen Produktionskontrolle befasste Stelle muss von einem in Betontechnik und Betonherstellung erfahrenen Fachmann (z. B. [[Betoningenieur]]) geleitet werden.  
== Siehe auch ==
 
*[[Übereinstimmungsbestätigung]]
[[Category:Baustoffprüfung]]

Aktuelle Version vom 13. Mai 2020, 11:36 Uhr

Von allen Herstellern von Frischbeton muss im Rahmen des Übereinstimmungsnachweises eine werkseigene Produktionskontrolle (vorm. Eigenüberwachung) durchgeführt werden, die alle Maßnahmen umfassen muss, die für die Erzielung der Übereinstimmung (Konformität) des Betons mit den festgelegten Anforderungen erforderlich sind. Hierzu zählen u. a. Baustoffauswahl, Betonzusammensetzung, Überwachung und Prüfung der Ausgangsstoffe, der Vorrichtungen für die Lagerung, der Wäge- und Messeinrichtungen, des Mischers und der Steuerungsgeräte – z.B. zum Messen der Oberflächenfeuchte der Gesteinskörnungen – sowie der Eigenschaften des Frisch- und Festbetons. Die mit der werkseigenen Produktionskontrolle befasste Stelle muss von einem in Betontechnik und Betonherstellung erfahrenen Fachmann (z. B. Betoningenieur) geleitet werden.