Überkorn: Unterschied zwischen den Versionen
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Nach DIN EN 12620 der Anteil einer [[Korngruppe]], der beim [[Siebversuch]] auf dem entsprechenden oberen [[Prüfsiebsatz|Prüfsieb]] liegenbleibt.<br> | |||
Bei [[Feine Gesteinskörnung|feinen Gesteinskörnungen]] muss für den Überkornanteil (> D) ein Grenzwert von 15 % eingehalten werden. Dabei müssen die Überkornanteile zu mindestens 95 % durch das Prüfsieb mit dem 1,4-fachen und zu 100 % durch das [[Prüfsiebsatz|Prüfsieb]] mit dem zweifachen Durchmesser des Nenngrößtkorns der jeweiligen [[Korngruppe]] hindurchgehen. Tabelle 2 der DIN EN 12620 enthält auch für [[grobe Gesteinskörnung]] - differenziertere - Grenzwerte für den Überkornanteil. | |||
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Aktuelle Version vom 21. März 2019, 12:32 Uhr
Nach DIN EN 12620 der Anteil einer Korngruppe, der beim Siebversuch auf dem entsprechenden oberen Prüfsieb liegenbleibt.
Bei feinen Gesteinskörnungen muss für den Überkornanteil (> D) ein Grenzwert von 15 % eingehalten werden. Dabei müssen die Überkornanteile zu mindestens 95 % durch das Prüfsieb mit dem 1,4-fachen und zu 100 % durch das Prüfsieb mit dem zweifachen Durchmesser des Nenngrößtkorns der jeweiligen Korngruppe hindurchgehen. Tabelle 2 der DIN EN 12620 enthält auch für grobe Gesteinskörnung - differenziertere - Grenzwerte für den Überkornanteil.