Arbeitsanweisung: Unterschied zwischen den Versionen
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[[Category: Baustoffherstellung]] |
Aktuelle Version vom 15. Oktober 2015, 16:14 Uhr
Bei Bauten, die nach den bauaufsichtlichen Vorschriften genehmigungspflichtig sind und bei denen Baustellenbeton verwendet werden soll, ist der bauüberwachenden Behörde oder dem von ihr mit der Bauüberwachung Beauftragten anzuzeigen, dass eine schriftliche Arbeitsanweisung mit allen erforderlichen Angaben für die Betonherstellung auf der Baustelle vorliegt.