Spezialzemente: Unterschied zwischen den Versionen
Zur Navigation springen
Zur Suche springen
K (Die Seite wurde neu angelegt: „Zemente für spezielle Anwendungsgebiete. Sie können in Zusammensetzung, Herstellung oder Eigenschaften von DIN EN 197-1 abweichen. Spezialzemente sind z. B.…“) |
Keine Bearbeitungszusammenfassung |
||
(2 dazwischenliegende Versionen desselben Benutzers werden nicht angezeigt) | |||
Zeile 1: | Zeile 1: | ||
[[Zement]]e für spezielle Anwendungsgebiete. Sie können in Zusammensetzung, Herstellung oder Eigenschaften von DIN EN 197-1 abweichen. | |||
Spezialzemente sind z. B.: | Spezialzemente sind z. B.: | ||
* [[Tiefbohrzement]], | |||
* [[Schnellzement]], | |||
* [[Quellzement]] und | |||
* [[Tonerdezement]]. | |||
Für bauaufsichtlich genehmigungspflichtige Arbeiten dürfen nur solche Zemente verwendet werden, die DIN EN 197-1 entsprechen oder bauaufsichtlich zugelassen sind. | Für bauaufsichtlich genehmigungspflichtige Arbeiten dürfen nur solche Zemente verwendet werden, die DIN EN 197-1 entsprechen oder bauaufsichtlich zugelassen sind. | ||
== Siehe auch == | == Siehe auch == | ||
*[[Zementarten]] | *[[Zementarten]] | ||
*[[Feinstzemente]] | *[[Feinstzemente]] | ||
[[Category: Bindemittel]] |
Aktuelle Version vom 13. Oktober 2015, 11:24 Uhr
Zemente für spezielle Anwendungsgebiete. Sie können in Zusammensetzung, Herstellung oder Eigenschaften von DIN EN 197-1 abweichen.
Spezialzemente sind z. B.:
Für bauaufsichtlich genehmigungspflichtige Arbeiten dürfen nur solche Zemente verwendet werden, die DIN EN 197-1 entsprechen oder bauaufsichtlich zugelassen sind.