Leimanspruch: Unterschied zwischen den Versionen

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[[Mehlkorn]], Wasser, ggf. [[Betonzusatzmittel]] und [[Betonzusatzstoffe]] bilden im [[Frischbeton]] den Leim. Der Leimanspruch ist vor allem von der erforderlichen [[Konsistenz]] ([[Verarbeitbarkeit]]) des Betons abhängig .
[[Mehlkorn]], Wasser, ggf. [[Betonzusatzmittel]] und [[Betonzusatzstoffe]] bilden im [[Frischbeton]] den Leim. Der Leimanspruch ist vor allem von der erforderlichen [[Konsistenz]] ([[Verarbeitbarkeit]]) des Betons abhängig.<br />
Vollständig [[Verdichtbarkeit|verdichtbare]] Konstruktionsbetone mit ausreichendem [[Zusammenhaltevermögen]] sollen ein Mindestleimvolumen von rd. 260 l/m³ besitzen.<br />
Besonders bei gebrochener [[Gesteinskörnung]], bei [[Ausfallkörnung]]en oder bei hohen [[Mehlkorngehalt|Mehlkorngehalten]] wird zur Bestimmung des Leimanspruchs die [[Zementleimdosierung]] angewendet.
Besonders bei gebrochener [[Gesteinskörnung]], bei [[Ausfallkörnung]]en oder bei hohen [[Mehlkorngehalt|Mehlkorngehalten]] wird zur Bestimmung des Leimanspruchs die [[Zementleimdosierung]] angewendet.
== Siehe auch ==
== Siehe auch ==
*[[Zementanspruch]]
*[[Zementanspruch]]

Version vom 11. Februar 2016, 12:54 Uhr

Mehlkorn, Wasser, ggf. Betonzusatzmittel und Betonzusatzstoffe bilden im Frischbeton den Leim. Der Leimanspruch ist vor allem von der erforderlichen Konsistenz (Verarbeitbarkeit) des Betons abhängig.
Vollständig verdichtbare Konstruktionsbetone mit ausreichendem Zusammenhaltevermögen sollen ein Mindestleimvolumen von rd. 260 l/m³ besitzen.
Besonders bei gebrochener Gesteinskörnung, bei Ausfallkörnungen oder bei hohen Mehlkorngehalten wird zur Bestimmung des Leimanspruchs die Zementleimdosierung angewendet.

Siehe auch