Farbiger Beton: Unterschied zwischen den Versionen

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Version vom 22. Dezember 2014, 13:07 Uhr

Er wird z. B. bei der Herstellung von großformatigen Fassaden- und Brüstungselementen, Bodenplatten, Treppenbelägen und Betonpflastersteinen (häufig als 3 bis 8 cm dicke Vorsatzschicht) verwendet.

Die Farbigkeit wird durch Zumischen von Farbpigmenten zum Frischbeton und/oder die Verwendung farbiger Gesteinskörnung und besondere Oberflächenbehandlung wie Absäuern, Auswaschen, Flammstrahlen oder Sandstrahlen sowie durch Aufbringen pigmentierter Anstriche erreicht. Um die tatsächliche Farbwirkung beurteilen zu können, empfiehlt sich die Anfertigung größerer Probeelemente. Für farbigen Beton gelten die für Sichtbeton festgelegten Regeln.

Als Farbstoffe kommen nur licht-, wetter- und alkalibeständige, anorganische Pigmente in Frage, meist Eisenoxidgelb, -rot, -braun, -schwarz, daneben auch Chromoxidgrün und gelegentlich Kobaltbau oder Manganblau, zur Aufhellung Titanoxidweiß.

Als Zement kann jeder Normzement verwendet werden. Besonders bewährt hat sich Weißzement CEM I 42,5 R.

Als farbige Gesteinskörnung kommen i. d. R. Hartgesteine wie Quarz, Quarzit, Diabas, Granit, Porphyr, Kalkstein und Marmor zur Anwendung.

Die üblichen Verfahren der nachträglichen Oberflächenbehandlung sind das Waschen, Feinwaschen sowie die steinmetzmäßige Bearbeitung, das Strahlen mit festen Strahlmitteln und das Flammstrahlen.