Probenahme: Unterschied zwischen den Versionen
Zur Navigation springen
Zur Suche springen
Keine Bearbeitungszusammenfassung |
Keine Bearbeitungszusammenfassung |
||
Zeile 1: | Zeile 1: | ||
Die Entnahme von Teilmengen eines Stoffs zur Prüfung bestimmter Eigenschaften muss so erfolgen, dass sich daraus Schlüsse ziehen lassen, die für die Gesamtmenge gelten. In den einschlägigen Normen ist z. B. für [[Beton]], [[Zement]] und [[Gesteinskörnung]] angegeben, wie die Probenahme zu erfolgen hat. | Die Entnahme von Teilmengen eines Stoffs zur Prüfung bestimmter Eigenschaften muss so erfolgen, dass sich daraus Schlüsse ziehen lassen, die für die Gesamtmenge gelten. In den einschlägigen Normen ist z. B. für [[Beton]], [[Zement]] und [[Gesteinskörnung]] angegeben, wie die Probenahme zu erfolgen hat. | ||
[[Category:Baustoffprüfung]] |
Aktuelle Version vom 24. Juli 2015, 13:11 Uhr
Die Entnahme von Teilmengen eines Stoffs zur Prüfung bestimmter Eigenschaften muss so erfolgen, dass sich daraus Schlüsse ziehen lassen, die für die Gesamtmenge gelten. In den einschlägigen Normen ist z. B. für Beton, Zement und Gesteinskörnung angegeben, wie die Probenahme zu erfolgen hat.