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Wandaussteifung, z. B. beim Aushub eines Rohrleitungsgrabens, mit Holzdielen und Rundhölzern zur Sicherung des anstehenden Erdmaterials gegen Einsturz. Nach den gültigen Unfallverhütungsvorschriften ist ein Grubenverbau ab einer Aushubtiefe t = 1,25 m vorgeschrieben. | Wandaussteifung, z. B. beim Aushub eines Rohrleitungsgrabens, mit Holzdielen und Rundhölzern zur Sicherung des anstehenden Erdmaterials gegen Einsturz. Nach den gültigen Unfallverhütungsvorschriften ist ein Grubenverbau ab einer Aushubtiefe t = 1,25 m vorgeschrieben. | ||
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