Raumbeständigkeit: Unterschied zwischen den Versionen

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==Siehe auch:==
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*[[Zementprüfungen]]
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*[[Treiben]]
*[[werkseigene Produktionskontrolle]]
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*[[Übereinstimmungsbestätigung]]
*[[Übereinstimmungsbestätigung]]

Version vom 22. Juli 2015, 08:45 Uhr

von Zement

Nach DIN EN 197-1 dürfen nur Zemente ausgeliefert werden, die raumbeständig sind; alle Zemente werden hierauf im Rahmen der werkseigenen Produktionskontrolle und Fremdüberwachung laufend überprüft.
Ein zu hoher Gehalt an freiem Kalk (Calciumoxid), Magnesiumoxid oder an Sulfat kann die Raumbeständigkeit beeinträchtigen.
Ein zu hoher Gehalt an freiem Kalk kann über die Bestimmung des Dehnungsmaßes mit der Le-Chatelier-Anstett-Probe nach DIN EN 196-3 entdeckt werden.
DIN EN 197-1 begrenzt den Gehalt an:

  • Magnesia im Zementklinker auf das unschädliche Maß von 5,0 M.-% und
  • Sulfat als SO3 je nach Zusammensetzung und Festigkeitsklasse des Zements auf 3,5 M.-% bis 4,5 M.-%.

Das Einhalten dieser Grenzwerte wird ständig durch chemische Analysen vom Hersteller überprüft.

Siehe auch: