Raumbeständigkeit: Unterschied zwischen den Versionen

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Nach DIN EN 197-1 dürfen nur [[Zement]]e ausgeliefert werden, die raumbeständig sind; alle Zemente werden hierauf im Rahmen der [[Werkseigene Produktionskontrolle|werkseigenen Produktionskontrolle]] und [[Fremdüberwachung]] laufend überprüft. Die Raumbeständigkeit wird nach DIN EN 196-1 mit dem [[Le-Chatelier-Anstett-Probe|Ring von le Chatelier]] bestimmt.
Nach DIN EN 197-1 dürfen nur [[Zement]]e ausgeliefert werden, die raumbeständig sind; alle Zemente werden hierauf im Rahmen der [[Werkseigene Produktionskontrolle|werkseigenen Produktionskontrolle]] und [[Fremdüberwachung]] laufend überprüft. <br />
== Siehe auch ==
Ein zu hoher Gehalt an freiem Kalk ([[Calciumoxid]]), [[Magnesiumoxid]] oder an Sulfat kann die Raumbeständigkeit beeinträchtigen.<br />
Ein zu hoher Gehalt an freiem Kalk kann über die Bestimmung des Dehnungsmaßes mit dem [[Le-Chatelier-Anstett-Probe|Le Chatelier-Ring]] nach DIN EN 196-3 entdeckt werden. <br />
DIN EN 197-1 begrenzt den Gehalt
* an Magnesia im Zementklinker auf das unschädliche Maß von 5,0 M.-% und
* an Sulfat als SO<sub>3</sub> je nach Zusammensetzung und Festigkeitsklasse des Zements auf 3,5 M.-% bis 4,5 M.-%.
Das Einhalten dieser Grenzwerte wird ständig durch chemische Analysen vom Hersteller überprüft.
 
==Siehe auch:==
==Siehe auch:==
*[[Zementprüfungen]]
*[[Zementprüfungen]]
*[[werkseigene Produktionskontrolle]]
*[[werkseigene Produktionskontrolle]]
*[[Übereinstimmungsbestätigung]]
*[[Übereinstimmungsbestätigung]]

Version vom 22. Juli 2015, 08:18 Uhr

von Zement

Nach DIN EN 197-1 dürfen nur Zemente ausgeliefert werden, die raumbeständig sind; alle Zemente werden hierauf im Rahmen der werkseigenen Produktionskontrolle und Fremdüberwachung laufend überprüft.
Ein zu hoher Gehalt an freiem Kalk (Calciumoxid), Magnesiumoxid oder an Sulfat kann die Raumbeständigkeit beeinträchtigen.
Ein zu hoher Gehalt an freiem Kalk kann über die Bestimmung des Dehnungsmaßes mit dem Le Chatelier-Ring nach DIN EN 196-3 entdeckt werden.
DIN EN 197-1 begrenzt den Gehalt

  • an Magnesia im Zementklinker auf das unschädliche Maß von 5,0 M.-% und
  • an Sulfat als SO3 je nach Zusammensetzung und Festigkeitsklasse des Zements auf 3,5 M.-% bis 4,5 M.-%.

Das Einhalten dieser Grenzwerte wird ständig durch chemische Analysen vom Hersteller überprüft.

Siehe auch: