Baugruben: Unterschied zwischen den Versionen
(Die Seite wurde neu angelegt: „mini|Rückverankerte Schlitzwand bei der Baustelle Lehrter Bahnhof in Berlin Aus Gründen des Lärm- und Landschaftsschutz…“) |
(kein Unterschied)
|
Version vom 1. Juli 2015, 10:00 Uhr
Aus Gründen des Lärm- und Landschaftsschutzes werden immer häufiger Verkehrswege unter die Erde verlegt. Die Baugruben für innerstädtische Stadtbahnen, U-Bahnen und Hauptverkehrsstraßen können aufgrund der beengten Platzverhältnisse in den seltensten Fällen in abgeböschten Baugruben erstellt werden. Wenn kein bergmännischer Vortrieb erfolgt (Tunnelbau), sind in offener Bauweise meist senkrechte Baugrubenumschließungen erforderlich.
Häufig liegen diese Baugruben im Grundwasser. Da in Innenstädten aus ökologischen Gründen und zur Vermeidung von Setzungsschäden Grundwasserabsenkungen nur in Ausnahmefällen genehmigt werden, müssen diese Baugrubenumschließungen meist wasserdicht ausgeführt werden. Bekannte und wirtschaftliche Verfahren für temporäre Baugrubenumschließungen sind die Trägerbohlwand (Berliner Verbau) und die Spundwand. Bohrpfahl- und Schlitzwände kommen zum Einsatz, wenn größere horizontale und vertikale Lasten abzutragen sind und zum Schutz angrenzender Bebauung – wie meist in Innenstädten – die Verformung des Verbaus gering bleiben soll. Sie können konstruktiv in das entstehende Bauwerk – z. B. ein Tunnel – einbezogen werden und neben Horizontallasten aus Erddruck auch hohe Vertikallasten abtragen.