Doppelwandelemente: Unterschied zwischen den Versionen
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Version vom 22. Dezember 2014, 13:06 Uhr
Doppelwandelemente vereinen die Vorteile von Ortbeton- und Fertigteilbauweise miteinander. Der Begriff Doppelwandelement steht für die Bauweise, bei der zwei dünne Fertigplatten (je 5 bis 7 cm dick) durch Gitterträger werkmäßig zu einem Doppel-Element mit verbleibendem Zwischenraum verbunden werden. Bei bewehrten Wänden wird die statisch erforderliche Bewehrung ganz oder teilweise in die Fertigplatten eingebracht. Die erforderliche Mindestbewehrung darf dabei auf die erforderliche Bewehrung zur Aufnahme des Frischbetondrucks angerechnet werden. Übliche Maße sind Höhen bis 3 m und Längen bis 6 m.
Nach dem Aufstellen der geschosshohen Doppelwandelemente auf der Baustelle wird der Raum zwischen den beiden Fertigplatten mit Transportbeton verfüllt.
Entsprechend der im Fertigteilwerk verwendeten Schalung sind die sichtbaren Betonoberflächen glatt, eben und dicht. Außen- und Innenputz sind nicht erforderlich. Je nach Anforderungen an die Innenfläche genügt ein Schließen der Stoßfugen und ein Spachteln evtl. vorhandener Poren. Es entstehen wie aus einem Stück gefertigte Betonwände mit einer tapezierfertigen Betonoberfläche. Im Fertigteilwerk können die Leerrohre für Elektroleitungen in die Elementwände eingezogen werden. Die Dosen für Schalter und Steckdosen werden dort ebenfalls direkt einmontiert.
Bei speziellen Doppelwandsystemen wird auch schon im Werk eine Kerndämmung aus Hartschaumplatten in die Doppelwandelemente eingebaut. Die Gitterträger bestehen hier aus Edelstahl und übertragen sicher die wirkenden Kräfte auch im Bereich der Dämmung. Die Außenschale kann gemäß Zulassung bei Streckenlasten bis 30 kN/m und Einzellasten bis 15 kN als tragend angesehen werden. Lieferbar sind Wanddicken von 24 bis 46 cm mit Dämmstoffdicken zwischen 4 und 16 cm.