Betonbereitung: Unterschied zwischen den Versionen
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Version vom 22. Dezember 2014, 13:06 Uhr
Teilbereich der Betonherstellung, der alle Arbeiten vom Entladen, Lagern und Abmessen der Ausgangsstoffe über das Mischen des Betons bis zum Befördern des Frischbetons zur Baustelle beinhaltet.
Die Betonbereitung erfolgt in Betonbereitungsanlagen (Mischanlagen). Man unterscheidet entsprechend dem Herstellungsort Transportbeton und Baustellenbeton. Betonbereitungsanlagen umfassen Lagereinrichtungen für Zement, Gesteinskörnung und ggf. Betonzusätze, Wasserversorgung, Dosiereinrichtungen und Mischmaschinen.
Der wichtigste Punkt der Betonbereitung ist das Mischen des Betons.
Betonmischer sind von erfahrenen und zuverlässigen Fachleuten zu bedienen. Um ein gleichmäßiges Gemisch zu erhalten, ist i. d. R. eine Mischzeit von mindestens einer Min. nach Zugabe aller Stoffe erforderlich. Die Zusammensetzung der Mischung soll an der Mischstelle deutlich lesbar auf einer Mischanweisung aufgeführt sein.
Das Mischen der Ausgangsstoffe muss in einem mechanischen Mischer erfolgen und so lange fortgeführt werden, bis die Mischung gleichförmig erscheint. Dieser Zeitraum ist die Mischdauer. Sie soll bei Normalbetonen erfahrungsgemäß mindestens 30 Sekunden, bei Leichtbetonen mindestens 90 Sekunden betragen. Das Mischen von Hand ist nicht erlaubt. Bei der Herstellung von Betonen mit besonderen Anforderungen, zum Beispiel selbstverdichtenden Betonen, hochfesten Betonen, Sichtbeton oder bei Verwendung von Luftporenbildnern, können längere Mischzeiten erforderlich sein. Zusatzmittel müssen während des Hauptmischgangs zugegeben werden. Eine Ausnahme bilden Fließmittel (FM) und Verzögerer (VZ), die auch zu einem späteren Zeitpunkt zugegeben werden dürfen. Wenn Fließmittel nach dem Hauptmischgang zugegeben werden, muss der Beton so lange weitergemischt werden, bis sich das Fließmittel vollständig in der Mischung verteilt hat und voll wirksam ist. In einem Fahrmischer muss die Mischdauer nach Zugabe eines Fließmittels mindestens 1 Minute pro m³ Beton betragen und darf nicht kürzer als 5 Minuten sein. Für die Zugabe von Verzögerern (VZ) zur Verlängerung der Verarbeitbarkeitszeit um mehr als 3 Stunden gilt die DAfStb-Richtlinie für Beton mit verlängerter Verarbeitbarkeitszeit (Verzögerter Beton). Je nach Anlagentechnik erfolgt die Zugabe von Zusätzen entweder gemeinsam mit dem Anmachwasser oder direkt danach. Bei einigen Zusätzen ist dies von Bedeutung, da deren Wirkung vom Zeitpunkt der Zugabe abhängt. Deshalb sollte bei der Betonherstellung entweder der Dosierzeitpunkt der Erstprüfung übernommen werden, oder – wenn dies anlagentechnisch nicht umsetzbar ist – der mögliche Dosierzeitpunkt der vorhandenen Mischanlage schon in der Erstprüfung beachtet werden.
Generelle Anforderung an Betonzusammensetzung, Abmessen der Betonbestandteile (Zement, Gesteinskörnung, Zugabewasser) und Mischen des Betons sind in DIN 1045-2 festgelegt.