Betoningenieur: Unterschied zwischen den Versionen
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[[Betontechnologe]], der in der Betontechnologie und Betonherstellung besondere Erfahrungen besitzt und gemäß Ingenieurgesetz der Länder berechtigt ist, den Titel "Ingenieur" zu tragen. Er muss seine für diese Tätigkeit notwendigen erweiterten betontechnischen Kenntnisse durch eine Bescheinigung (Zeugnis, Prüfungsurkunde) einer hierfür anerkannten Stelle nachweisen lassen (E-Schein). | |||
== Siehe auch: == | |||
*[[Verband deutscher Betoningenieure e.V.]] |
Aktuelle Version vom 30. Januar 2015, 23:34 Uhr
Betontechnologe, der in der Betontechnologie und Betonherstellung besondere Erfahrungen besitzt und gemäß Ingenieurgesetz der Länder berechtigt ist, den Titel "Ingenieur" zu tragen. Er muss seine für diese Tätigkeit notwendigen erweiterten betontechnischen Kenntnisse durch eine Bescheinigung (Zeugnis, Prüfungsurkunde) einer hierfür anerkannten Stelle nachweisen lassen (E-Schein).