Baustelle: Unterschied zwischen den Versionen
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Version vom 22. Dezember 2014, 13:05 Uhr
Platz, auf dem bauliche Anlagen errichtet, geändert (z. B. Umbau) oder abgebrochene oder auf denen an baulichen Anlagen Unterhaltungsarbeiten (Instandsetzungen) durchgeführt werden. Als Baustelle gelten auch Zimmerplätze, Werkplätze, Bauhöfe, in Betrieb befindliche Sand- und Kiesgruben, Steinbrüche und dgl., nicht aber Betriebs- und Werkstätten, in denen Baustoffe und Bauteile hergestellt werden.