Bauaufsicht: Unterschied zwischen den Versionen
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Aktuelle Version vom 22. Dezember 2014, 13:05 Uhr
Die Erstellung von größeren Bauwerken ist behördlicherseits genehmigungspflichtig. Je nach Zuständigkeitsbereich wird die Baugenehmigung von der Baubehörde (z. B.: Hochbauamt, Tiefbauamt, Autobahnamt) erteilt, die auch die Bauüberwachung durchführt.
