Winterbaumaßnahmen: Unterschied zwischen den Versionen

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Version vom 22. Dezember 2014, 13:12 Uhr

Bei kühler Witterung und bei Frost sind besondere Vorkehrungen notwendig, weil der Zementleim und damit der Beton mit abnehmender Temperatur immer langsamer und schließlich bei Frost praktisch überhaupt nicht mehr erhärtet. Gefriert noch nicht genügend erhärteter Beton, so kann das Betongefüge bleibend gelockert werden. Aus diesen Gründen muss Beton im Winter mit einer bestimmten Mindesttemperatur eingebracht und eine gewisse Zeit gegen Wärmeverlust, Durchfrieren und Austrocknen geschützt werden.

Winterbaumaßnahmen bei der Herstellung des Betons sind:

Erhöhung des Zementgehalts, höhere Frischbetontemperatur, (Beton-Erwärmung).

Winterbaumaßnahmen zum Schutz des erhärtenden Betons sind:

Wärmedämmende Ummantelung, Beheizungsverfahren, Verlängerung der Ausschalfristen.