Werkseigene Produktionskontrolle: Unterschied zwischen den Versionen
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Version vom 22. Dezember 2014, 13:12 Uhr
Von allen Herstellern von Frischbeton muss eine werkseigene Produktionskontrolle durchgeführt werden, die alle Maßnahmen umfassen muss, die für die Erzielung der Übereinstimmung (Konformität) des Betons mit den festgelegten Anforderungen erforderlich sind. Hierzu zählen u.a. Baustoffauswahl, Betonentwurf, Überwachung und Prüfung der Ausgangsstoffe, der Vorrichtungen für die Lagerung, der Wäge- und Messeinrichtungen, des Mischers und der Steuerungsgeräte – z.B. zum Messen der Oberflächenfeuchte der Gesteinskörnungen – sowie der Eigenschaften des Frischund Festbetons. Die mit der werkseigenen Produktionskontrolle befasste Stelle muss von einem in Betontechnik und Betonherstellung erfahrenen Fachmann (z.B. Betoningenieur) geleitet werden.