Wasserundurchlässigkeit: Unterschied zwischen den Versionen

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Version vom 22. Dezember 2014, 13:11 Uhr

Sie gehört zu den besonderen Eigenschaften des Festbetons.

Die Wassereindringtiefe sollte 50 mm nicht überschreiten. Um dies zu erreichen, muss der Beton sachgemäß hergestellt, entmischungsfrei gefördert und eingebracht, vollständig verdichtet und sorgfältig nachbehandelt werden. Die Begrenzung des Wasserzementwerts ist besonders zu beachten.
1. Die Wasserundurchlässigkeit des Zementsteins bestimmt, wenn übliche normale Gesteinskörnung verwendet wird, die Wasserundurchlässigkeit des Betons. Die Wasserundurchlässigkeit des Zementsteins ist abhängig von der Größe des Kapillarporenraums.
Bis zu einem Kapillarporenraum von etwa 20 Vol.-% sind die Kapillarporen untereinander nicht verbunden, so dass die Wasserdurchlässigkeit praktisch gleich Null ist. Das ist bei vollständiger Hydratation bis zu einem Wasserzementwert von etwa 0,50 der Fall. Ab Wasserzementwert gleich größer 0,70 bleibt Zementstein auch nach vollständiger Hydratation wasserdurchlässig.
Bei der Forderung nach Wasserundurchlässigkeit von Beton handelt es sich darum, dass der Durchtritt flüssigen Wassers verhindert wird und dass die dem Wasser abgewandte Seite der Bauteile keinen Wasseraustritt und keine feuchten Flecken zeigt.
2. Die Wasserundurchlässigkeit des Betons im Bauteil oder Bauwerk wird darüber hinaus auch durch herstellungsbedingte Einflüsse, wie Temperatur, Nachbehandlung und Bewehrung, mitbestimmt. Bei der Herstellung wasserundurchlässiger Bauteile muss insbesondere durch Bauausführungs- und konstruktive Maßnahmen dafür gesorgt werden, dass solche Bauteile keine Mängel aufweisen, wie z. B. undichte Stellen, Risse und undichte Fugen.