Ausschreibung: Unterschied zwischen den Versionen

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Aktuelle Version vom 22. Dezember 2014, 14:05 Uhr

Der Ausschreibung sollte stets die Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen VOB (Teile A, B und C) zugrunde liegen. Ferner sollten die einschlägigen Normen bzw. Arbeitsblätter in der zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe gültigen Fassung Vertragsbestandteil sein.

Um für eine ordnungsgemäße Herstellung und Güteüberwachung die notwendigen Voraussetzungen zu schaffen, muss die Ausschreibung einwandfrei und vollständig sein.