Ausschalen: Unterschied zwischen den Versionen

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Version vom 22. Dezember 2014, 13:05 Uhr

Ein Bauteil darf erst dann ausgerüstet oder ausgeschalt werden, wenn der Beton ausreichend erhärtet ist.

Dies ist dann der Fall, wenn die Festigkeit des Bauteils so weit angestiegen ist, dass alle z.Z. des Ausrüstens oder Ausschalens angreifenden Lasten mit Sicherheit getragen werden können.

War die Betontemperatur seit dem Einbringen immer über +5 °C, gelten Anhaltswerte für die Ausschalfristen gemäß DBV-Merkblatt "Betonschalungen und Ausschalfristen".

Bei niedrigen Erhärtungstemperaturen zwischen 0 und +5 °C empfiehlt es sich, durch zerstörungsfreie Prüfung mit dem Prüfhammer oder durch Erhärtungsprüfung an Würfeln festzustellen, ob das Ausschalen möglich ist; ggf. sind die Ausschalfristen entsprechend zu vergrößern.

Tritt während des Erhärtens Frost ein, so sind die Ausschalfristen mindestens um die Frostdauer zu verlängern.

Das Ausschalen kann durch das Ankleben des Zementmörtels (Mörtel) an der Schalung sowohl bei Holz als auch bei Stahlblechen, erschwert werden.

Bei frühzeitigem Ausschalen besteht stets die Gefahr der Beschädigung der Betonoberflächen und -kanten. Eine Besserung kann durch die Benutzung von Trennmitteln (z. B. Schalungsöle, Emulsionen) erzielt werden.

Bei auf Biegung beanspruchten Bauteilen wie Decken, Unterzügen und Balken sind nach dem Ausschalen möglichst lange Hilfsstützen unter den Bauteilen zu belassen oder aufzustellen.

Besondere Umsicht beim Ausschalen und Ausrüsten sowie bei der Anordnung der Hilfsstützen ist anzuraten, wenn auf frisch betonierten Decken schwere Baumaterialien gelagert werden oder wenn die darüberliegende Decke sich auf sie abstützt.

Literatur

  • Beton -Herstellung nach Norm