Überwachungsklassen: Unterschied zwischen den Versionen

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Version vom 22. Dezember 2014, 13:11 Uhr

Bauunternehmen müssen bei der Herstellung von Betonbauwerken durch eine regelmäßige Überwachung aller Tätigkeiten sicherstellen, dass ihre Leistung in Übereinstimmung mit den geltenden Regelwerken und der Projektbeschreibung erfolgt. Die verwendeten Baustoffe und Bauteile müssen auf der Baustelle auf ihre Übereinstimmung mit diesen Anforderungen überprüft werden. Nicht ausreichend gekennzeichnete und nicht regelwerkskonforme Baustoffe oder Bauteile dürfen nicht eingebaut werden. Dies gilt insbesondere für den Baustoff Beton, der überwiegend als Transportbeton auf die Baustelle geliefert und dort verarbeitet wird.
Je nach Baumaßnahme wird zur Qualitätssicherung des Betons ein unterschiedlich hoher Überwachungsaufwand gefordert. Die DIN EN 13670/DIN 1045-3 formuliert mit den Überwachungsklassen 1, 2 und 3 ein mehrstufiges Überwachungssystem. Die Anforderungen an die Überprüfung der maßgebenden Frisch- und Festbetoneigenschaften nehmen mit aufsteigender Überwachungsklasse zu. Die Überwachungsklassen 1 und 2 regeln die Überwachung von Beton der Druckfestigkeitsklassen bis einschließlich C50/60 bzw. LC25/28 (bis Rohdichteklasse D1,4) und LC35/38 (ab Rohdichteklasse D1,6). Der Überwachungsaufwand und die Klasseneinteilung richten sich neben der Festigkeitsklasse vor allem auch nach den geforderten Expositionsklassen (Tafel 2), wobei für die Zuordnung die höchste zutreffende Überwachungsklasse maßgebend ist. Die Überwachungsklasse 3 betrifft hohe Druckfestigkeitsklassen für die so genannten hochfesten Betone.