Lieferschein: Unterschied zwischen den Versionen

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Aktuelle Version vom 22. Dezember 2014, 14:08 Uhr

Jede Lieferung von Stahlbetonfertigteilen, Transportbeton und den Ausgangsstoffen von Beton (Zement, Gesteinskörnung, Zusatzmittel usw.) ist ein nummerierter Lieferschein beizugeben, der u. a. folgende Angaben enthalten muss: Herstellwerk, ggf. mit Angabe der fremdüberwachenden Stelle oder des Übereinstimmungszeichens/Gütezeichens, Tag der Lieferung und Empfänger der Lieferung. Weitere auf den jeweiligen Baustoff bezogene Angaben sind fast immer erforderlich und in den entsprechenden Normen und Richtlinien näher beschrieben. Jeder Lieferschein ist von einem Beauftragen des Herstellers und des Abnehmers zu unterschreiben und den Vorschriften entsprechend aufzubewahren.