Leitfähigkeit, elektrische: Unterschied zwischen den Versionen
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Aktuelle Version vom 22. Dezember 2014, 13:08 Uhr
Bei Fußböden (Estrichen) in explosionsgefährdeten Räumen wird zur Verhinderung der Funkenbildung bei elektrostatischer Aufladung eine hohe elektrische Leitfähigkeit gefordert. Ein Fußboden ist ableitfähig, wenn er einen Ableitwiderstand von weniger als 108 Ω aufweist. Durch Zusatz von Ruß zum Beton kann der Ableitwiderstand entscheidend gesenkt werden (z. B. 3 M.-% Ruß bezogen auf den Zement).
