Übereinstimmungszeichen: Unterschied zwischen den Versionen

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[[Datei:UE_Zeichen.jpg|mini|gerahmt|<small>Übereinstimmungs-zeichen des Bund Güteschutz Beton- und Stahlbeton-fertigteile e.V.</small>]]
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Den [[Übereinstimmungsnachweis]] und die Erklärung, dass ein Übereinstimmungszertifikat erteilt ist, hat der Hersteller durch Kennzeichnung der Bauprodukte mit dem Übereinstimmungszeichen (Ü-Zeichen) abzugeben.<br />
Das Kennzeichnung eines Bauprodukts mit dem Übereinstimmungszeichen (Ü-Zeichen) zeigt an, dass der Hersteller erklärt, dass sein Produkt mit den zugrundeliegenden technischen Regeln übereinstimmt ([[Übereinstimmungsnachweis]]).<br />
Das Übereinstimmungszeichen muss der Länderverordnung über das Übereinstimmungszeichen entsprechen. Basis ist die auf der Muster-Übereinstimmungszeichen-Verordnung (MÜZVO). In dem Ü enthalten sein muss der Name des Herstellers/Herstellwerks, die Grundlage der Übereinstimmungsbestätigung (z. B. die entsprechende eingeführte technische Baubestimmung) und ggf. die Bezeichnung oder das Bildzeichen der Zertifizierungsstelle.
Das Übereinstimmungszeichen muss der Länderverordnung über das Übereinstimmungszeichen entsprechen. Basis ist die Muster-Übereinstimmungszeichen-Verordnung (MÜZVO) der Fachkommission Bautechnik der Bauministerkonferenz. In dem Ü enthalten sein muss der Name des Herstellers/Herstellwerks, die Grundlage der Übereinstimmungsbestätigung (z. B. die entsprechende eingeführte technische Baubestimmung) und ggf. die Bezeichnung oder das Bildzeichen der Zertifizierungsstelle.<br>
Für Bauprodukte gemäß harmonisierten europäischen Normen gilt die [[CE-Kennzeichnung]].


== Siehe auch ==
== Siehe auch ==
*[[Überwachungsgemeinschaft]]
*[[Überwachungsgemeinschaft]]
*[[Gütezeichen]]
*[[Gütezeichen]]
*[[CE-Kennzeichnung]]


[[Category:Baustoffprüfung]]
[[Category:Baustoffprüfung]]

Aktuelle Version vom 4. Juni 2024, 16:33 Uhr

Übereinstimmungs-zeichen des Bund Güteschutz Beton- und Stahlbeton-fertigteile e.V.

Das Kennzeichnung eines Bauprodukts mit dem Übereinstimmungszeichen (Ü-Zeichen) zeigt an, dass der Hersteller erklärt, dass sein Produkt mit den zugrundeliegenden technischen Regeln übereinstimmt (Übereinstimmungsnachweis).
Das Übereinstimmungszeichen muss der Länderverordnung über das Übereinstimmungszeichen entsprechen. Basis ist die Muster-Übereinstimmungszeichen-Verordnung (MÜZVO) der Fachkommission Bautechnik der Bauministerkonferenz. In dem Ü enthalten sein muss der Name des Herstellers/Herstellwerks, die Grundlage der Übereinstimmungsbestätigung (z. B. die entsprechende eingeführte technische Baubestimmung) und ggf. die Bezeichnung oder das Bildzeichen der Zertifizierungsstelle.
Für Bauprodukte gemäß harmonisierten europäischen Normen gilt die CE-Kennzeichnung.

Siehe auch