Zulassung, bauaufsichtliche: Unterschied zwischen den Versionen
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Neue Baustoffe, Bauteile und Bauarten, die noch nicht allgemein gebräuchlich und bewährt sind, dürfen nur verwendet werden, wenn ihre Brauchbarkeit für den Verwendungszweck nachgewiesen ist. Dieser besondere Nachweis erfolgt im Bundesgebiet einheitlich durch eine sogenannten | Neue Baustoffe, Bauteile und Bauarten, die noch nicht allgemein gebräuchlich und bewährt sind, dürfen nur verwendet werden, wenn ihre Brauchbarkeit für den Verwendungszweck nachgewiesen ist. Dieser besondere Nachweis erfolgt im Bundesgebiet einheitlich durch eine sogenannten Bauaufsichtliche Zulassung bzw. allgemeine bauaufsichtliche Zulassung (abZ) durch das Deutsche Institut für Bautechnik (DIBt) in Berlin.<br> |
Aktuelle Version vom 4. Juni 2024, 15:53 Uhr
Neue Baustoffe, Bauteile und Bauarten, die noch nicht allgemein gebräuchlich und bewährt sind, dürfen nur verwendet werden, wenn ihre Brauchbarkeit für den Verwendungszweck nachgewiesen ist. Dieser besondere Nachweis erfolgt im Bundesgebiet einheitlich durch eine sogenannten Bauaufsichtliche Zulassung bzw. allgemeine bauaufsichtliche Zulassung (abZ) durch das Deutsche Institut für Bautechnik (DIBt) in Berlin.