Zement mit rezyklierten Baustoffen: Unterschied zwischen den Versionen
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Die damit hergestellten CEM II-Zemente tragen die Produktnamen Portland-Recyclingmehlzement (CEM II/A-F) und [[Portlandkompositzement]] (CEM II/A-M, CEM II/B-M oder CEM II/C-M, dahinter mit den Kurzzeichen der beiden verwendeten weiteren Hauptbestandteile in Klammern). <br> | Die damit hergestellten CEM II-Zemente tragen die Produktnamen Portland-Recyclingmehlzement (CEM II/A-F) und [[Portlandkompositzement]] (CEM II/A-M, CEM II/B-M oder CEM II/C-M, dahinter mit den Kurzzeichen der beiden verwendeten weiteren Hauptbestandteile in Klammern). <br> | ||
Hinweis: Weder DIN EN 206-1/DIN 1045-2 noch DIN 1045-2:2023-08 bezeichnet im Abschnitt 5.1.2 "Zement" diese Zemente als geeignet. | Hinweis: Bei DIN EN 197-6 handelt es sich um eine nicht harmonisierte Norm. Weder DIN EN 206-1/DIN 1045-2 noch DIN 1045-2:2023-08 bezeichnet im Abschnitt 5.1.2 "Zement" diese Zemente als geeignet. ln Deutschland benötigen entsprechende Zemente daher für den Einsatz in Beton eine allgemeine bauaufsichtliche Zulassung (abZ). Zur Kennzeichnung ist in Deutschland das Ü-Zeichen zu verwenden. | ||
==Siehe auch== | ==Siehe auch== |
Version vom 4. Juni 2024, 15:15 Uhr
Die DIN EN 197-6 „Zement - Teil 6: Zement mit rezyklierten Baustoffen“ behandelt Zemente mit sogenanntem Recyclingmehl für die Herstellung von Beton, Mörtel, Einpressmörtel. Zurzeit sind in der EN 197-6 nur Feinanteile aus dem Betonrecycling (Recyclingmehl) als neuer Zementhauptbestandteil (Kurzzeichen F) vorgesehen. Dieses Recyclingmehl im Sinne der Norm ist ein speziell ausgewähltes und aufbereitetes mineralisches Material, das aus Anlagen stammt, die rezyklierte Gesteinskörnungen und/oder Sand für Beton herstellen.
Neben dem Portlandzementklinker und dem Recyclingmehl darf maximal ein weiterer Hauptbestandteil eingesetzt werden.
Die damit hergestellten CEM II-Zemente tragen die Produktnamen Portland-Recyclingmehlzement (CEM II/A-F) und Portlandkompositzement (CEM II/A-M, CEM II/B-M oder CEM II/C-M, dahinter mit den Kurzzeichen der beiden verwendeten weiteren Hauptbestandteile in Klammern).
Hinweis: Bei DIN EN 197-6 handelt es sich um eine nicht harmonisierte Norm. Weder DIN EN 206-1/DIN 1045-2 noch DIN 1045-2:2023-08 bezeichnet im Abschnitt 5.1.2 "Zement" diese Zemente als geeignet. ln Deutschland benötigen entsprechende Zemente daher für den Einsatz in Beton eine allgemeine bauaufsichtliche Zulassung (abZ). Zur Kennzeichnung ist in Deutschland das Ü-Zeichen zu verwenden.