Zerstörende Betonprüfung: Unterschied zwischen den Versionen
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Aktuelle Version vom 28. Januar 2022, 13:11 Uhr
Prüfverfahren, bei dem Probekörper (i. d. R. Bohrkerne) aus dem Bauwerk entnommen werden. Übliche Bohrkerndurchmesser sind 150 mm und 100 mm, im Sonderfall bei feingliedrigen und stark bewehrten Bauteilen auch 50 mm. Das Verhältnis von h/d des fertigen Probekörpers sollte etwa 1.0 sein, wobei auf jeden Fall die alte Bauwerksoberfläche einige Zentimeter tief abzusägen ist. An diesen Probekörpern wird z. B. die Druckfestigkeit geprüft.