Zerstörende Betonprüfung: Unterschied zwischen den Versionen
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Prüfverfahren, bei dem [[Probekörper]] (i. d. R. Bohrkerne) aus dem Bauwerk entnommen werden. Übliche Bohrkerndurchmesser sind 150 mm und 100 mm, im Sonderfall bei feingliedrigen und stark bewehrten Bauteilen auch 50 mm. Das Verhältnis von h/d des fertigen [[Probekörper]]s sollte etwa 1.0 sein, wobei auf jeden Fall die alte Bauwerksoberfläche einige Zentimeter tief abzusägen ist. An diesen [[Probekörper]]n wird die [[Druckfestigkeit]] geprüft. | Prüfverfahren, bei dem [[Probekörper]] (i. d. R. Bohrkerne) aus dem Bauwerk entnommen werden. Übliche Bohrkerndurchmesser sind 150 mm und 100 mm, im Sonderfall bei feingliedrigen und stark bewehrten Bauteilen auch 50 mm. Das Verhältnis von h/d des fertigen [[Probekörper]]s sollte etwa 1.0 sein, wobei auf jeden Fall die alte Bauwerksoberfläche einige Zentimeter tief abzusägen ist. An diesen [[Probekörper]]n wird z. B. die [[Druckfestigkeit]] geprüft. | ||
== Siehe auch: == | == Siehe auch: == | ||
*[[Zerstörungsfreie Festigkeitsprüfung]] | *[[Zerstörungsfreie Festigkeitsprüfung]] | ||
*[[Zerstörungsfreie Betonprüfung]] | *[[Zerstörungsfreie Betonprüfung]] | ||
== Literatur == | |||
*[https://shop.verlagbt.de/expertenwissen-baustoffe/handbuch-der-betonpruefung.html Zimmer, U.; Wöhnl, U.; Breit, W.; Schäffel, P.: Handbuch der Betonprüfung. Verlag Bau+Technik, Erkrath 2021] | |||
[[Category:Baustoffprüfung]] | |||
Aktuelle Version vom 28. Januar 2022, 13:11 Uhr
Prüfverfahren, bei dem Probekörper (i. d. R. Bohrkerne) aus dem Bauwerk entnommen werden. Übliche Bohrkerndurchmesser sind 150 mm und 100 mm, im Sonderfall bei feingliedrigen und stark bewehrten Bauteilen auch 50 mm. Das Verhältnis von h/d des fertigen Probekörpers sollte etwa 1.0 sein, wobei auf jeden Fall die alte Bauwerksoberfläche einige Zentimeter tief abzusägen ist. An diesen Probekörpern wird z. B. die Druckfestigkeit geprüft.