Hydraulische Bindemittel: Unterschied zwischen den Versionen
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Hydraulische Bindemittel bestehen aus Verbindungen zwischen einer unhydraulischen Base, dem [[Kalk]] (seltener Magnesia), und sogenannten [[Hydraulefaktoren]]: [[Siliciumdioxid]] SiO<sub>2</sub>, [[Aluminiumoxid]] ([[Tonerde]]) Al<sub>2</sub>O<sub>3</sub> und [[Eisenoxid]] Fe<sub>2</sub>O<sub>3</sub>. Zu den hydraulischen Bindemitteln gehören z. B. alle [[Zementarten]] nach DIN EN 197-1, DIN 1164-10, DIN 1164-11 und [[hydraulischer Kalk]] nach DIN EN 459-1. | Hydraulische Bindemittel bestehen aus Verbindungen zwischen einer unhydraulischen Base, dem [[Kalk]] (seltener Magnesia), und sogenannten [[Hydraulefaktoren]]: [[Siliciumdioxid]] SiO<sub>2</sub>, [[Aluminiumoxid]] ([[Tonerde]]) Al<sub>2</sub>O<sub>3</sub> und [[Eisenoxid]] Fe<sub>2</sub>O<sub>3</sub>. Zu den hydraulischen Bindemitteln gehören z. B. alle [[Zementarten]] nach DIN EN 197-1, DIN 1164-10, DIN 1164-11 und [[hydraulischer Kalk]] nach DIN EN 459-1.<br> | ||
Die Reaktionsfähigkeit wird üblicherweise mit dem [[Aktivitätsindex]] beurteilt. | |||
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Version vom 15. Februar 2021, 09:12 Uhr
Ein hydraulisches Bindemittel ist ein anorganischer, nicht metallischer, fein gemahlener Stoff, der nach dem Anmachen mit Wasser infolge chemischer Reaktionen mit dem Anmachwasser selbständig erstarrt und erhärtet und nach dem Erhärten auch unter Wasser fest und raumbeständig bleibt.
Hydraulische Bindemittel bestehen aus Verbindungen zwischen einer unhydraulischen Base, dem Kalk (seltener Magnesia), und sogenannten Hydraulefaktoren: Siliciumdioxid SiO2, Aluminiumoxid (Tonerde) Al2O3 und Eisenoxid Fe2O3. Zu den hydraulischen Bindemitteln gehören z. B. alle Zementarten nach DIN EN 197-1, DIN 1164-10, DIN 1164-11 und hydraulischer Kalk nach DIN EN 459-1.
Die Reaktionsfähigkeit wird üblicherweise mit dem Aktivitätsindex beurteilt.