Heizestrich: Unterschied zwischen den Versionen
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Version vom 22. Dezember 2014, 13:08 Uhr
Heizestrich nach DIN 18560-1 ist ein über Warmwasserrohre oder Heizdrähte beheizbarer Estrich, der in der Regel auf einer Dämmschicht ausgeführt wird. Üblich sind Warmwasser-Fußbodenheizungen (max. 55 ºC im Bereich der Rohre) und Elektro-Fußbodenheizungen (max. 65 ºC im Bereich der Heizelemente).
Bei Warmwasser-Fußbodenheizungen (Bild 5) liegen die Heizrohre entweder:
- im Estrich über der Dämmschicht (Bauart A),
- in der Dämmschicht unter dem Estrich (Bauart B) oder
- in einem Ausgleichestrich über der Dämmschicht (Bauart C).
Heizkreise und Estrichfelder sind aufeinander abzustimmen. Bewegungsfugen dürfen nicht von Heizelementen gekreuzt werden. Randstreifen müssen bei Heizestrichen eine Bewegung von mindestens 5 mm ermöglichen. Ihre Bemessung erfolgt in Abhängigkeit von der zu erwartenden Temperaturdifferenz und dem Wärmeausdehnungskoeffizient (0,012 mm/m je K) von Zementestrichen. Eine starre Verbindung darf an keiner Stelle vorhanden sein. Die Lage der Warmwasserrohre und der Heizdrähte ist vor dem Estricheinbau zu fixieren.
Dem Fugenplan ist bei Heizestrichen besondere Aufmerksamkeit zu schenken. Fugenart, Fugenverlauf und Fugenabstände sind in Abhängigkeit von den Heizkreisen, dem Belag, der Bodengeometrie und der Estrichdicke durch den Planer festzulegen. Feldgrößen von 40 m² bis 65 m² sind entsprechend den Eigenschaften der Belagstoffe evtl. möglich
Eine zu frühzeitige Beheizung und zu Z(-6)Shohe Temperaturen führen zu Schäden im Estrich. Die Heizung wird üblicherweise erst drei Wochen nach Einbau des Estrichs in Betrieb genommen. Bei dem Aufheizen eines Heizestrichs wird unterschieden in das Funktionsheizen (Nachweis des Heizungsbauers für die Erstellung eines mängelfreien Gewerkes) und das Belegreifheizen (Erreichen der maximalen Längendehnung des Estrichs und Austreiben der Estrichfeuchte bis zur Belegreife). Es ist sinnvoll, das Belegreifheizen mit dem Funktionsheizen des Heizungsbauers in einem Arbeitsgang zusammenzulegen.