Zement mit rezyklierten Baustoffen: Unterschied zwischen den Versionen

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Die damit hergestellten CEM II-Zemente tragen die Produktnamen Portland-Recyclingmehlzement (CEM II/A-F) und [[Portlandkompositzement]] (CEM II/A-M, CEM II/B-M oder CEM II/C-M, mit den Kurzzeichen der beiden verwendeten weiteren Hauptbestandteile in Klammern). <br>
Die damit hergestellten CEM II-Zemente tragen die Produktnamen Portland-Recyclingmehlzement (CEM II/A-F) und [[Portlandkompositzement]] (CEM II/A-M, CEM II/B-M oder CEM II/C-M, mit den Kurzzeichen der beiden verwendeten weiteren Hauptbestandteile in Klammern). <br>
Hinweis: Weder DIN EN 206-1/DIN 1045-2 noch DIN 1045-2:2023-08 bezeichnet im Abschnitt 5.1.2 "Zement" diese Zemente als geeignet.
Hinweis: Weder DIN EN 206-1/DIN 1045-2 noch DIN 1045-2:2023-08 bezeichnet im Abschnitt 5.1.2 "Zement" diese Zemente als geeignet.
==Siehe auch==
* [[Zementarten]]


[[Category:Bindemittel]]
[[Category:Bindemittel]]

Version vom 4. Juni 2024, 15:58 Uhr

Die DIN EN 197-6 „Zement - Teil 6: Zement mit rezyklierten Baustoffen“ behandelt Zemente mit sogenanntem Recyclingmehl für die Herstellung von Beton, Mörtel, Einpressmörtel. Zurzeit sind in der EN 197-6 nur Feinanteile aus dem Betonrecycling (Recyclingmehl) als neuer Zementhauptbestandteil (Kurzzeichen F) vorgesehen. Dieses Recyclingmehl im Sinne der Norm ist ein speziell ausgewähltes und aufbereitetes mineralisches Material, das aus Anlagen stammt, die rezyklierte Gesteinskörnungen und/oder Sand für Beton herstellen.
Neben dem Portlandzementklinker und dem Recyclingmehl darf maximal ein weiterer Hauptbestandteil eingesetzt werden.
Die damit hergestellten CEM II-Zemente tragen die Produktnamen Portland-Recyclingmehlzement (CEM II/A-F) und Portlandkompositzement (CEM II/A-M, CEM II/B-M oder CEM II/C-M, mit den Kurzzeichen der beiden verwendeten weiteren Hauptbestandteile in Klammern).
Hinweis: Weder DIN EN 206-1/DIN 1045-2 noch DIN 1045-2:2023-08 bezeichnet im Abschnitt 5.1.2 "Zement" diese Zemente als geeignet.

Siehe auch