Rezyklierte Gesteinskörnung: Unterschied zwischen den Versionen

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Seit vielen Jahren werden auch rezyklierte [[Gesteinskörnung|Gesteinskörnungen]], die aus der Aufbereitung bereits verwendeter Baustoffe stammen ([[Recycling]]), als Gesteinskörnungen im Beton eingesetzt. Voraussetzung für den Einsatz für Tragwerke nach [[Eurocode|Eurocode 2]] ist, dass sich die damit hergestellten Konstruktionen bezüglich [[Gebrauchstauglichkeit]] und Sicherheit nicht anders verhalten als bei Verwendung anderer Gesteinskörnungen. <br />
Seit vielen Jahren werden auch rezyklierte [[Gesteinskörnung|Gesteinskörnungen]], die aus der Aufbereitung bereits verwendeter Baustoffe stammen ([[Recycling]]), als Gesteinskörnungen im Beton eingesetzt. Voraussetzung für den Einsatz für Tragwerke nach [[Eurocode|Eurocode 2]] ist, dass sich die damit hergestellten Konstruktionen bezüglich [[Gebrauchstauglichkeit]] und Sicherheit nicht anders verhalten als bei Verwendung anderer Gesteinskörnungen. <br />
Grundsätzlich gelten hier die Anforderungen an Gesteinskörnungen in DIN EN 12620. Die Verwendung von rezyklierten Gesteinskörnungen für Beton und Mörtel ist in der DAfStb-Richtlinie „Beton nach DIN EN 206-1 und DIN 1045-2 mit rezyklierten Gesteinskörnungen nach DIN EN 12620“ geregelt. Danach dürfen für Beton nach DIN EN 206-1/DIN 1045-2 nur rezyklierte Gesteinskörnungen des Typs 1 und des Typs 2 verwendet werden. Typ 1 enthält mindestens 90 M.-% Beton, Betonprodukte, Mörtel oder Mauersteine aus Beton. Bei Typ 2 sind bis zu 30 M.-% Mauerziegel, Kalksandstein oder Porenbeton zulässig.<br />
Grundsätzlich gelten hier die Anforderungen an Gesteinskörnungen in DIN EN 12620. Die Verwendung von rezyklierten Gesteinskörnungen für Beton und Mörtel ist in der DAfStb-Richtlinie „Beton nach DIN EN 206-1 und DIN 1045-2 mit rezyklierten Gesteinskörnungen nach DIN EN 12620“ geregelt. Danach dürfen für Beton nach DIN EN 206-1/DIN 1045-2 nur rezyklierte Gesteinskörnungen des Typs 1 und des Typs 2 verwendet werden. Typ 1 enthält mindestens 90 M.-% Beton, Betonprodukte, Mörtel oder Mauersteine aus Beton. Bei Typ 2 sind bis zu 30 M.-% Mauerziegel, Kalksandstein oder Porenbeton zulässig.<br />
Die Zusammensetzung rezyklierter Gesteinskörnungen dieser Typen kann in einem weiten Bereich streuen. Trotzdem muss Beton mit rezyklierten Gesteinskörnungen bestimmte [[Dauerhaftigkeit|dauerhaftigkeits]]- und bemessungsrelevante Eigenschaften aufweisen. Um dies zu sicherzustellen, werden die Anteile der rezyklierten Gesteinskörnungen am Gesamtvolumen der Gesteinskörnung im Beton begrenzt. Der Anteil an rezyklierten Gesteinskörnungen größer als 2 mm beträgt maximal 45 % bei Gesteinskörnungen des Typs 1 und maximal 35 % bei rezyklierten Gesteinskörnungen des Typs 2. Bei feuchten Umgebungsbedingungen (z. B. Außenbauteile) gelten weitere Einschränkungen der maximal zulässigen Anteile. Der Einsatz von [[Brechsand]] kleiner 2 mm aus der Aufbereitung von Baurestmassen ist wegen der damit verbundenen Verschlechterung der [[Frischbetoneigenschaften|Frisch-]] und [[Festbeton|Festbetoneigenschaften]] nicht erlaubt. Er kann als Sekundärrohstoff in der [[Zementherstellung]] eingesetzt werden (vgl. DAfStb Heft 584 "Verbundforschungsvorhaben "Nachhaltig Bauen mit Beton")<br />
Die Zusammensetzung rezyklierter Gesteinskörnungen dieser Typen kann in einem weiten Bereich streuen. Trotzdem muss Beton mit rezyklierten Gesteinskörnungen bestimmte [[Dauerhaftigkeit|dauerhaftigkeits]]- und bemessungsrelevante Eigenschaften aufweisen. Um dies zu sicherzustellen, werden die Anteile der rezyklierten Gesteinskörnungen am Gesamtvolumen der Gesteinskörnung im Beton begrenzt. Der Anteil an rezyklierten Gesteinskörnungen größer als 2 mm beträgt maximal 45 % bei Gesteinskörnungen des Typs 1 und maximal 35 % bei rezyklierten Gesteinskörnungen des Typs 2. Bei feuchten Umgebungsbedingungen (z. B. Außenbauteile) gelten weitere Einschränkungen der maximal zulässigen Anteile.<br />
Der Einsatz von [[Brechsand]] kleiner 2 mm aus der Aufbereitung von Baurestmassen ist wegen der damit verbundenen Verschlechterung der [[Frischbetoneigenschaften|Frisch-]] und [[Festbeton|Festbetoneigenschaften]] nicht erlaubt. Er kann als Sekundärrohstoff in der [[Zementherstellung]] eingesetzt werden (vgl. DAfStb Heft 584 "Verbundforschungsvorhaben "Nachhaltig Bauen mit Beton")<br />
Der Einsatz von Beton mit rezyklierten Gesteinskörnungen ist für Bauteile aus [[Spannbeton]] und [[Leichtbeton]] sowie für einige [[Expositionsklassen]] nicht zulässig.<br />
Der Einsatz von Beton mit rezyklierten Gesteinskörnungen ist für Bauteile aus [[Spannbeton]] und [[Leichtbeton]] sowie für einige [[Expositionsklassen]] nicht zulässig.<br />
Die aus [[Restwasser]] oder aus [[Frischbeton]] wiedergewonnene Gesteinskörnung wird nicht als rezyklierte Gesteinskörnung eingestuft und darf für Beton unter Beachtung der DIN 1045-2 verwendet werden.
Die aus [[Restwasser]] oder aus [[Frischbeton]] wiedergewonnene Gesteinskörnung wird nicht als rezyklierte Gesteinskörnung eingestuft und darf für Beton unter Beachtung der DIN 1045-2 verwendet werden.
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